Katzen und Freilauf

Freilauf und Jäger

AG Garmisch
Zwischen 200 und 300 Meter darf eine Freilaufkatze sich außerhalb einer Siedlung aufhalten, ohne Gefahr zu laufen, von einem Jäger erschossen zu werden. Das hat jetzt ein Urteil des Amtsgerichts Garmisch bestätigt, das einen Jäger, der einen Kater, 170 Meter entfernt von seinem Gehöft, erschossen hatte, zu 11000,-DM Geldstrafe verurteilte - wegen grundloser Tötung eines Wirbeltieres. Außerdem zog das Gericht die Tatwaffe ein, die immerhin einen Wert von 12000,-DM hatte und die der schießwütige Katzenhasser nun nicht mehr bekommt.


Tollwutfall bei Katze

Mühlheim/Offenbach a. M. 
Bei einer toten Katze, die in Mühlheim gefunden wurde, ist durch das Staatliche Amt für Lebensmitteluntersuchung, Tierschutz und Veterinärwesen in Offenbach am Main Tollwut festgestellt worden. Bis dahin hatte man Tollwut nur bei toten Füchsen feststellen können, nicht aber bei Katzen. Laut der Stadtverwaltung von Mühlheim hatten sich die Funde von tollwutinfizierten Fuchskadavern gehäuft. Daher dürfen nur noch tollwutgeimpfte Hunde und Katzen frei herumlaufen, ansonsten droht ein Bußgeld für den Besitzer.


Katzen und Ratten an einem Napf

OVG Koblenz  AZ 6A 12111/00
Sie hatte es gut gemeint: Eine Katzenhalterin fütterte ihre acht im Freien lebenden Katzen auch nur ausschließlich im Garten. Doch leider lockte sie damit nicht nur ihre Tiere an, sondern auch Ratten. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz  bestätigte die Anordnung des Amtstierarztes: Das Füttern draußen sei zu unterlassen. Die Frau darf aber weiterhin ihre Katzen innerhalb des Hauses füttern.


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